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   OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98   

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OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 (https://dejure.org/2002,18905)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 (https://dejure.org/2002,18905)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2002 - 2 Bf 700/98 (https://dejure.org/2002,18905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer Mischgebietsausweisung; Möglichkeit der Erteilung einer Befreiung; Zulässigkeit gewerblicher Betriebe; Erhebliche Benachteiligung oder Belästigung der Bewohner oder der Allgemeinheit; Gebot der ...

  • Judicialis

    BPVO § 10 Abs. 4 M

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 31.10.1991 - Bf II 41/90

    Spielhalle; Widerspruch; Geschäftsgebiet; Qualifizierter Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Gewerbliche Betriebe, zu denen Spielhallen zählen (vgl. z.B. Urteile des Senats v. 16.12.1993 - Bf II 23/93 - v. 31.10.1991 - Bf II 41/90 -), sind zulässig, wenn durch sie erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Bewohner oder die Allgemeinheit nicht zu befürchten sind.

    Dem Mischgebiet der BPVO liegt ein Gebietscharakter zugrunde, der Wohnen und andere Nutzungsformen zu einem wohnverträglichen Miteinander verbindet und in dem grundsätzlich jedes Baugrundstück für jede der möglichen Nutzungsarten in Betracht kommen soll (vgl. z.B. Urteile des Senats v. 31.10.1991 - Bf II 41/90 - v. 7.5.1990, HmbJVBl. 1991, 7 [8]; Beschl. v. 12.2.2002 - 2 Bs 384/01 -).

    Denn jedenfalls in einem Geschäftsgebiet nach § 10 Abs. 4 G BPVO sind sie statthaft (vgl. Urt. des Senats vom 31.10.1991 - Bf II 41/90 - siehe auch Urt. v. 16.12.1993 - Bf II 17/93 -).

  • OVG Hamburg, 16.12.1993 - Bf II 23/93
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Gewerbliche Betriebe, zu denen Spielhallen zählen (vgl. z.B. Urteile des Senats v. 16.12.1993 - Bf II 23/93 - v. 31.10.1991 - Bf II 41/90 -), sind zulässig, wenn durch sie erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Bewohner oder die Allgemeinheit nicht zu befürchten sind.

    Allein die räumliche Anordnung zweier Spielhallen in demselben Gebäude reicht nicht aus, um sie bauplanungsrechtlich als Einheit anzusehen (BVerwG, ZfBR 1993, 35; Urt. des Senats v. 16.12.1993 - Bf II 23/93 -).

  • RG, 14.03.1893 - II 17/93

    Wert des Streitgegenstandes.

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Denn jedenfalls in einem Geschäftsgebiet nach § 10 Abs. 4 G BPVO sind sie statthaft (vgl. Urt. des Senats vom 31.10.1991 - Bf II 41/90 - siehe auch Urt. v. 16.12.1993 - Bf II 17/93 -).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Eine Verpflichtungsklage ist nämlich nur dann zulässig, wenn zuvor ein entsprechendes Leistungsbegehren bei einer Behörde gestellt sowie ein behördliches Vorverfahren nach § 68 VwGO, soweit letzteres nicht ausnahmsweise entbehrlich ist, durchgeführt worden ist (BVerwGE 57, 204 [210]; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage 2000, Rdnr. 7 zu § 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Allein die räumliche Anordnung zweier Spielhallen in demselben Gebäude reicht nicht aus, um sie bauplanungsrechtlich als Einheit anzusehen (BVerwG, ZfBR 1993, 35; Urt. des Senats v. 16.12.1993 - Bf II 23/93 -).
  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Die Baunutzungsverordnung bringt in der Regel zum Ausdruck, was für bestimmte Gebietstypen nach gegenwärtigem allgemeinen Verständnis als verträgliche Nutzung angesehen wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 981 ff; Urt. des Senats vom 13.2.2002 - 2 Bf 22/97 - v. 10.4.1997 - Bf II 72/96 -).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Entscheidend ist dabei, ob die Festsetzung noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung einen sinnvollen und wirksamen Beitrag im Sinne der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung zu leisten oder ob die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan bzw. - hier - übergeleitete Baustufenplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. für viele z.B. BVerwG, NVwZ-RR 2000, 411; Beschl. des Senats v. 25.4.2001 - 2 Bs 134/01 -).
  • OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01

    Gebietsverträglichkeit einer Schnellgaststätte mit Autoschalter; Restaurant mit

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98
    Dem Mischgebiet der BPVO liegt ein Gebietscharakter zugrunde, der Wohnen und andere Nutzungsformen zu einem wohnverträglichen Miteinander verbindet und in dem grundsätzlich jedes Baugrundstück für jede der möglichen Nutzungsarten in Betracht kommen soll (vgl. z.B. Urteile des Senats v. 31.10.1991 - Bf II 41/90 - v. 7.5.1990, HmbJVBl. 1991, 7 [8]; Beschl. v. 12.2.2002 - 2 Bs 384/01 -).
  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer

    Für die Beurteilung als kerngebietstypisch ist in erster Linie auf die Größe des Betriebes abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.2.1986, 4 C 31.86, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 7, juris Rn. 10; ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2002, 2 Bf 700/98, HmbJVBl 2004, 62, 64, juris Rn. 36 ff.), die bei einer Spielhalle vor allem durch die Fläche (Raumgröße), die Zahl und die Art der Spielgeräte und die Besucherplätze bestimmt wird.
  • VG Hamburg, 22.05.2014 - 9 K 2548/12

    Befreiung für Einzelhandelsbetriebe - entgegenstehendes gemeindliches

    Denn bei der Interpretation des § 10 Abs. 4 Abschnitt "Mischgebiet M" BPVO kann grundsätzlich auf die Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07, 2 Bf 91/07, juris, Rn. 77 f.; Urt. v. 14.11.2002, 2 Bf 700/98, juris, Rn. 35).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die allgemeinen Zweckbestimmungen der Mischgebiete nach Baupolizeiverordnung und nach Baunutzungsverordnung nicht deckungsgleich sind, sondern dass das Gewicht bei dem Mischgebiet der Baupolizeiverordnung stärker auf der Wohnnutzung liegt (OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, a.a.O.; Urt. v. 14.11.2002, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19

    Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und

    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegenstehe, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegensteht, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
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